Einschränkungen ab 26. April 2021

Einschränkungen ab 26. April 2021

Wechselunterricht und Notbetreuung:

  • Die Klassen werden in 2 Gruppen eingeteilt (Gruppe A und Gruppe B). Gruppe A hat eine Woche lang (Mo-Fr) Präsenzunterricht, Gruppe B bleibt zu Hause. Nach einer Woche wird gewechselt.
  • Der Präsenzunterricht findet wie bisher statt, die Anzahl der Stunden ändert sich nicht, die Unterrichtszeiten bleiben gleich.
  • Nach dem Unterricht gehen die Schüler nach Hause oder in die Notbetreuung.
  • Kinder, die keinen Präsenzunterricht haben, bekommen Aufgaben für zu Hause.
  • Der zeitliche Umfang für die Notbetreuung muss noch abgesteckt werden. Es ist möglich, dass wir sie nicht bis 16:00 Uhr absichern können. Informationen dazu sowie das Procedere zur Anmeldung bzw. das Anrecht auf Notbetreuung werden in Kürze auf der Homepage eingestellt.

Selbsttests:

  • Es tritt eine Testpflicht (2 x wöchentlich) in Kraft. Sie gilt für alle Schüler und das gesamte Personal. Die Testungen finden künftig montags und donnerstags statt.
  • Personen, die die Testung ablehnen, können nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen.
  • Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung (z.B. Bügertestung) anerkannt. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48h sein.
Antje Raupach

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